Anforderung bei Mitwirkungsanteil nicht erfüllt

8.2.2016 – Hier irrt der Bert Heidekamp aber teilweise gewaltig. Gesundheitsfragen stellt die VHV in Exklusiv, und so ist es auch im erzeugten Antrag sichtbar! Allerdings erfüllt ein Produkt ohne Gesundheitsfragen regelmäßig nicht die Anforderung eines Mitwirkungsanteils „von 100 Prozent”.

Wenn der Versicherer auf die Einrede der Mitwirkung von Vorerkrankungen übrigens wirklich komplett verzichtet, stellt sich eine grundsätzliche Sinnfrage. Denn wenn der Unfall tatsächlich nur ein Prozent oder null Prozent Auswirkung auf den Versicherungsfall hatte, dann macht es keinen Sinn. Wichtig wäre 51 oder 76 Prozent in Abgrenzung zum Standard 30 Prozent der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen.

Auch alle anderen Kriterien kann man in Frage stellen. Ob man das Unfall-Risiko wirklich so absichern muss? Vernünftige Fragen nach dem Gesundheitszustand sind übrigens immer keinen Fragen vorzuziehen. Da geben wir dann vollumfänglich Recht!

Thorulf Müller

th.mueller@derkvprofi.de

zum Artikel: „Wenn der Versicherte im Schadenfall ohne Schutz dasteht”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe
8.2.2016 – Wilfried Schmölz zum Artikel „Wenn der Versicherte im Schadenfall ohne Schutz dasteht” mehr ...
 
9.2.2016 – Michael Galuba zum Artikel „Wenn der Versicherte im Schadenfall ohne Schutz dasteht” mehr ...