21.10.2014 – Wie wäre das Verhalten des Mannes wohl eingeschätzt worden, wenn den Kindern wirklich etwas zugestoßen wäre?
Fall 1: Der Mann hätte an der Schranke gewartet. Folge: Ein lebenslanges Trauma durch Schuldgefühle wäre garantiert gewesen.
Fall 2: wie geschehen. Folge: Der Mann hätte das familiäre Drama zu gewärtigen und dazu noch die Strafe wegen des Vergehens?
Was für eine dumme und engstirnige Justiz. Das Urteil ist empörend! Der Amtsschimmel hat nicht gewiehert, nein, er hat kiloweise Mist gekackt und ausgetreten.
Alexander Köpp
zum Artikel: „Kein Fahrverbot nach Missachtung einer Bahnschranke”.
Mark Saßmannshausen - Wieso wurde nicht das Naheliegende gemacht? mehr ...
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