Am Ende entscheidet das Gericht

20.7.2017 – Ein Treuhänder, der an der Versicherungsgesellschaft beteiligt ist, wird wohl nicht mehr als unabhängig gelten können. Gerichte haben auch dies in konkreten Fällen schon geprüft, wenn gegen eine Beitragsanpassung in der PKV geklagt wurde.

Tarifgenehmigungen – auch bei Beitragsanpassungen – durch die Aufsichtsbehörde sind seit der EU-weiten Deregulierung 1994 nicht mehr zulässig. Auch wäre dies – genau wie beim Treuhänder – keine abschließende Entscheidung, ob die Beitragsanpassung richtig ist. Denn mit Beschluss vom 28. Dezember 1999 – Az.: 1 BvR 2203/98 – hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Prämienerhöhungen aufgrund Genehmigungen der Aufsichtsbehörde einer „wirkungsvollen richterlichen Kontrolle auf Veranlassung ... der Versicherungsnehmer” nicht entzogen werden dürfen.

Und „Auch durch die seit 1994 vorgesehene Einschaltung eines Treuhänders wird eine gerichtliche Überprüfung von Prämienerhöhungen nicht entbehrlich. Die Änderung der Rechtslage beruht auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, die einer aufsichtsbehördlichen Prämiengenehmigung entgegenstehen ... Einer wirkungsvollen richterlichen Kontrolle ... durften einseitige Prämienerhöhungen der Versicherungsunternehmen damit jedoch nicht entzogen werden ... Das gilt um so mehr, als der Treuhänder allein durch das Versicherungsunternehmen bestellt wird ...”

Seitdem wurde bei Klagen gegen Prämienanpassungen auch die Korrektheit der Kalkulation vollumfänglich geprüft – am Ende entscheidet das Gericht.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Prüfungen von wirklich unabhängigen Fachleuten machen lassen”.

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