Alternative Entnahmedepot

5.9.2012 – Für mich ist das ein völlig unverständliches Urteil. Wenn die Geschädigte das Geld nicht (unvernünftigerweise) verprasst, dann hat sie gar nichts davon. Geschädigt und trotzdem Hartz IV für immer!

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Einzige Alternative wäre dann wohl ein (zinsfreies!) Entnahmedepot gewesen. In gewisser Weise hätte sich der Haftpflichtversicherer auch die Schmerzensgeldzahlung sparen können.

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Artikel: „Streit um Zinseinkünfte”.

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