5.9.2012 – Für mich ist das ein völlig unverständliches Urteil. Wenn die Geschädigte das Geld nicht (unvernünftigerweise) verprasst, dann hat sie gar nichts davon. Geschädigt und trotzdem Hartz IV für immer!
Einzige Alternative wäre dann wohl ein (zinsfreies!) Entnahmedepot gewesen. In gewisser Weise hätte sich der Haftpflichtversicherer auch die Schmerzensgeldzahlung sparen können.
Uwe Rabbe
zum Artikel: „Streit um Zinseinkünfte”.
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