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Als betriebliche Sachleistungen zusagen

21.11.2014 – Es ist auch steuerlich viel einfacher, wenn der Arbeitgeber diese betrieblichen Krankheitsleistungen selbst als betriebliche Sachleistungen – genau wie verlängerte Lohnfortzahlung und Brillenzuschüsse – zusagt.

Dies wird dann zum Beispiel über eine Stiftung oder Unterstützungskasse – ohne Rechtsanspruch, der nur gegenüber dem Arbeitgeber besteht – verwaltet, gegebenenfalls von dort noch mit einer Rückdeckungs-Versicherung abgesichert.

Man braucht dafür aber nicht einmal eine private Krankenversicherung, die steuerlich eher problematisch ist, weil sie im Gegensatz zu Direktzusagen des Arbeitgebers keine Sachleistung darstellen.

Eine zwischengeschaltete Kranken-Unterstützungskasse ist schon deshalb unschädlich, weil sie gar keinen eigenen Rechtsanspruch gewährt. Bereits seit einigen Jahren bietet zum Beispiel die Hannoversche Unterstützungskasse mit der Hannoverschen Beihilfekasse e.V. ein solches Modell erfolgreich an, andere sind bereits in der Konzeption.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Vorrangig zählen betriebliche Mehrwerte”.

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