Allein hohes Know-how qualifiziert den Versicherungsberater

7.2.2017 – Es ist erstaunlich, dass die Privathaftpflicht-Versicherung eine so hohe Bedeutung für den Berufsstand des Versicherungs-Vermittlers hat, dass hier wie auch vom VDVM immer wieder dieses Versicherungsprodukt genannt wird, um die hohe Beratungsintensität mit der geringen Vergütung anzuführen.

WERBUNG

Es ist gut, wenn sich der Vermittler jährlich mit seinem Kunden hinsetzt und über die Privathaftpflicht-Versicherung spricht. Macht er dies auch bei den Lebens- und Rentenversicherungen mit Dynmaik, für die er ohne Arbeits- oder Beratungsaufwand Abschlussprovisionen erhält? Wie verhält es sich mit Hausrat-, Unfall-, Feuer-Industrie- und D&O-Versicherungen? Wie hoch ist hier der Stundensatz umgerechnet auf Vergütung und Zeitaufwand?

Niemand fragt, wie die Aldi-Verkäuferin vergütet wird, wenn der Liter Milch nur 69 Cent kostet. Versicherungsberater sind keine Versicherungsvermittler! Die Tätigkeit ist überhaupt nicht vergleichbar. Und wenn der Versicherungsvermittler mit seiner Provision/ Courtage so unzufrieden sein sollte, hätte er doch längst die Seiten gewechsel und wäre Versicherungsberater.

Über Honoare zu verhandeln, qualifiziert keinen Versicherungsberater, wie eine Leserbriefschreiberin meint. Allein hohes Know-how qualifiziert den Versicherungsberater. Das muss zwangsläufig höher sein, als der reine Versicherungsverkauf, weil man Risiko, Bedarf und die Produkte kennen und richtig einschätzen können muss.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-FSD.de

zum Artikel: „IDD erlaubt maximal 2,2 Stunden Beratung pro Kunde im Jahr”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Hubert Gierhartz - Was lernen wir Versicherungsmakler daraus? . mehr ...

Gabriele Fenner - Man wird nicht besser, indem man andere herabsetzt. mehr ...

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
7.2.2017 – Susanne Richter zum Artikel „IDD erlaubt maximal 2,2 Stunden Beratung pro Kunde im Jahr” mehr ...
 
7.2.2017 – Mario Ehrig zum Artikel „IDD erlaubt maximal 2,2 Stunden Beratung pro Kunde im Jahr” mehr ...
 
8.2.2017 – Hans-Jürgen Kaschak zum Artikel „IDD erlaubt maximal 2,2 Stunden Beratung pro Kunde im Jahr” mehr ...