20.2.2017 – Es ist zu begrüßen, dass den Parteien im Bundestag der Gemeinwohlgedanke wieder wichtig wird. Er ist eines der Fundamente unserer Verfassung (Herbert Krüger, Allgemeine Staatslehre, 1. Auflage, Seite 763ff).
Wenn man diesen Grundsatz anwendet, dann müssen alle Bürger der Rentenkasse beitreten, also auch Abgeordnete und Beamte. Und alle müssen auch gesetzlich krankenversichert sein. So wie unsere Verfassung eine Schlechterstellung verbietet, so bewirkt jede Besserstellung einer Minderheit die Schlechterstellung der Mehrheit und ist somit verfassungswidrig.
Eberhard Julius Rüdiger
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