Ärztliche Dokumente zu erhalten, sollte einfacher werden

19.10.2017 – Die verkürzten Gesundheitsfragen gibt es zum Beispiel in der Metallrente nur bei Beitragsbefreiung. Um dem ganzen Risiko der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung wegen fehlender Angaben zum Gesundheitszustand zu entgehen, sollte es eine einfache Möglichkeit geben, den Gesundheitszustand beziehungsweise die erfolgten Behandlungen und daraus resultierenden ärztlichen Diagnosen der letzten 5 beziehungsweise 10 Jahre erfragen zu können.

Ich habe mit der Anfrage bei gesetzlichen Krankenkassen eher schlechte Erfahrungen gemacht: Schleppende Bearbeitung, Unterlagen unvollständig, Unterlagen noch bei der Kassenärztlichen Vereinigung et cetera. Mittlerweile bin ich wieder dazu übergegangen, dass die Mandanten, je nach Vorerkrankung, die Krankenakte vom Hausarzt oder von Fachärzten anfordern.

Wie oft habe ich erlebt, dass Mandanten auf die Frage, ob sie Rückenbeschwerden haben, geantwortet haben: Eigentlich nicht, habe nur ein paar mal Physio erhalten. Die Nachfrage bei den Ärzten ergab dann „HWS-Syndrom”. Es muss ja schließlich eine Diagnose gestellt werden! Hier steckt doch das Hauptproblem! Viele Mandanten fühlen sich gesund, sind es oft auch, aber die Krankenakte zeigt ein völlig anderes Bild.

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Leserbrief: „Auch Versicherer haben Sorgfaltspflicht”.

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