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Änderungsversprechen auf ihre Einhaltung überprüfen

24.7.2015 – Verblüffend wie wenig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht wirklich im Thema aktiv ist. Gerade die problematische Situation der Versicherten im Rentenalter sollte, wie beschrieben, Anhalt geben, um klare Strukturen zu schaffen. Dabei ist unklar, warum klare Regelungen schlecht und wissentlich fehlerhaft umgesetzt werden. Hier lässt man sich augenscheinlich mit Ausreden und Änderungsversprechen „abfrühstücken”.

Hat man sich mal die Mühe gemacht, die Änderungsversprechen fristgerecht auf Einhaltung zu überprüfen? Das Versprechen des Versicherers, er würde sich an Leitlinien halten, erklärt sich bis heute nicht ausreichend. Es ist ein unerklärliches Rätsel, warum Kunden ab der Vollendung des 60. Lebensjahres zwar bei einer Beitragserhöhung ein Angebot zur Umstellung erhalten müssen, dieses jedoch ausschließlich der Gleichartigkeit der KalV entspricht, aber wenig mit dem jetzigen Leistungsniveau zu tun hat.

In der Praxis hat keiner der Mandanten unseres Maklerunternehmens ein Tarifangebot bei Beitragsanpassung vorgelegt bekommen, welches optimal oder das bestmögliche des jeweiligen Versicherers darstellt. Die Unterlagen sind recherchiert zusammengetragen und werden zu gegebener Zeit gerne veröffentlicht. Wirklich erschreckend, wie man bei diesen Problemstellungen wegsieht und den Versicherer als Wirtschaftsunternehmen gewähren lässt, rechtliche Rahmenbedingungen nicht umzusetzen.

Anja Döring

a.doering@kvoptimal.de

zum Artikel: „Tarifwechselrecht nur „gelegentlich“ beeinträchtigt”.

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