Ablehnung der Kostenerstattung überrascht

22.2.2017 – Wenn ich richtig gelesen habe, dann „veranlasste die Polizei daraufhin den Einsatz eines Rettungswagens”, weil der Geschädigte – unter Stress nach Unfall – akute Schmerzen hatte.

Dass der Versicherer anschließend – in aller Ruhe am grünen Tisch – die Kostenerstattung ablehnte, überrascht mich doch. Im Zweifelsfall sind die Kosten für eine medizinische Untersuchung günstiger als nicht erkannte und rechtzeitig behandelte (Folge-) Schäden! Dass der (zufällig) erfahrene Richter das genauso sah, freute mich dann.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Der Versicherer und die unnötigen Rettungswagenkosten”.

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe
24.2.2017 – Reinhold Arneth zum Artikel „Der Versicherer und die unnötigen Rettungswagenkosten” mehr ...