Abbruch meist vom Kunden zu vertreten

27.7.2010 – Umdeckungen bei Riester und im privaten Krankenversicherungs-Geschäft gehören sämtlich auf ihre Kundenschädlichkeit geprüft. Wenn das die Versicherungswirtschaft nicht leisten kann oder will, dann sollte vor der Umdeckung ein standardisiertes Prüfverfahren greifen, was zum Abschluss so wie das Produktinformations-Blatt dazugehört.

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Zur Abbrecherquote im Lebensversicherungs-Bereich: Die Zahl von 70 Prozent kann meiner Einschätzung nach zu ihrem Großteil ursächlich mit persönlichen Verhältnisänderungen begründet werden, als da sind: Änderung der Wünsche (zum Beispiel Hauskauf), berufliche Änderungen bis hin zur Arbeitslosigkeit, persönliche Änderungen wie Scheidung und so weiter.

Für alle diese von ihm nicht beeinflussbaren Änderungen in den beim Abschluss vorhandenen Versicherungsnehmer-Eigenschaften haftet bereits der Vermittler fünf Jahre lang… Was soll er denn noch tun?

Von ihm zusätzlich noch zu verlangen, dass er seine Provision weiter aufteilt, bedeutet, das Pferd vom Schwanz her aufzuzäumen. Vielleicht ist es so, dass die schnelllebige Zeit mit aller „Flexibilität“ keine langlaufenden, nur mit Verlust zu kündigenden Kapitalanlagen mehr verträgt? Dann würde jedoch in der Konsequenz das Honorarmodell wieder interessant.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@t-online.de

zum Artikel: „Bremser im Vertrieb”.

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