Und Tschüss

24.6.2010 – Nicht jeder Arbeitnehmer, der mit den Verhältnissen an seinem Arbeitsplatz unzufrieden ist, kann der Versuchung widerstehen, sich krankschreiben zu lassen. Berechtigt ein derartiges Verhalten den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung?

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