Streit um Lohnfortzahlung

8.8.2012 – Ob ein Beschäftigter, der erklärtermaßen an einem Streik teilnehmen will, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber hat, wenn er kurz vor Streikbeginn erkrankt, konnte kürzlich erst vor Gericht entschieden werden.

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