Rechtsstreit um Jubiläumsgeld
1.8.2011 (€) - Ein langjährig Beschäftigter hatte gehofft, dass der Erwerber seines Unternehmens bei Jubiläumszuwendungen auch jene Zeiten berücksichtigt, die er beim Rechtsvorgänger zurückgelegt hatte. Der Erwerber dagegen wollte die Dienstzeit erst ab Übernahme berücksichtigen.
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