Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

22.3.2011 (€) – Eine Vielzahl von aktiven und ehemaligen Leiharbeitnehmern darf mit zum Teil erheblichen Nachzahlungen rechnen. Das könnte die eine oder andere Firma in Schwierigkeiten bringen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitslosenversicherung · Bundesarbeitsgericht · Rente · Tarifvertrag
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