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Wenn ein Teilzeitwunsch vor Gericht landet

15.5.2008 (€) – Auch wenn es teuer wird, darf ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin nicht in jedem Fall den Wunsch verweigern, nur noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen zu wollen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Fortbildung
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