Wenn die Gewerkschaft versagt

3.6.2009 (€) – Ob eine Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden kann, wenn die Gewerkschaft des Beschäftigten die Klagefrist versäumt, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesarbeitsgericht · Rechtsschutz
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