Erst Lust, dann Frust

29.8.2007 (€) – Sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen ist ein Grund zur fristlosen Kündigung. Doch nicht nur der Täter selbst, sondern auch leitende Angestellte riskieren die Entlassung, wie ein neues Urteil zeigt.

Premium-Zugang

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.

Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an:

Login für Premium-Abonnenten

Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren.

Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion

Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Mitarbeiter · Personalabbau
WERBUNG
WERBUNG
Die Alternative zum Premium-Abonnement

Möchten Sie Artikel ohne Registrierung abrufen, so können Sie jeden Text über GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH einzeln für einen geringen Stückpreis erhalten. Direkt auf diesen Artikel bei Genios gelangen Sie hier.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
19.12.2023 – Ein Beschäftigter wollte den Akku seines E-Autos verbotswidrig an einem Stromanschluss seines Arbeitgebers aufladen. Dabei wurde er ertappt und anschließend entlassen. Der Fall landete vor dem Duisburger Arbeitsgericht. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
26.9.2023 – Ein übermäßiger Alkoholgenuss auch nach Abschluss einer betrieblichen Weihnachtsfeier kann den Job kosten. Das belegt eine Entscheidung des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
22.8.2023 – Erst wegen eines Insolvenzverfahrens Mitarbeiter kündigen und dann doch das Unternehmen verkaufen und fortbestehen lassen – ist das in Ordnung? Dazu entschied das Bundesarbeitsgericht. (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
21.7.2023 – Ein Beschäftigter war während einer Betriebsfeier auf einem Rheinschiff kurz mal baden gegangen. Sein Arbeitgeber fand das gar nicht lustig und meinte, dass diese Aktion den Betriebsfrieden massiv gestört habe. Er sah sich daher zu einer fristlosen Kündigung veranlasst. Zu Recht? (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
2.2.2023 – 2022 ist auch am wohl bekanntesten Insurtech nicht spurlos vorübergegangen. Laut Medienberichten müssen Mitarbeiter gehen. Und die technische Revolution lässt weiter auf sich warten. (Bild: Wefox) mehr ...
 
26.4.2022 – Ein Arbeitgeber hatte bestimmt, dass nur noch vollständig geimpfte Mitarbeiter Kundentermine vor Ort wahrnehmen dürfen. Eine im Außendienst tätige Beschäftigte legte ihm daraufhin einen unechten Nachweis vor. Die Sache endete vor Gericht. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...